GRUNDSÄTZLICHES

Die Ungewissheit über die Kosten eines Anwaltsbesuchs soll Sie nicht abhalten, mit uns in Kontakt zu treten. Zögern Sie bitte nicht, uns auf die Frage der Kosten anzusprechen.

Für das erste Beratungsgespräch bezahlen Sie bei uns je nach Rechtsgebiet ab 50,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Wenn wir danach weiter für Sie tätig werden, rechnen wir diesen Betrag auf die weiteren Kosten an.


In der Regel erfolgt die Berechnung der anwaltlichen Vergütung auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Wir können Ihnen aber auch den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung vorschlagen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns für Sie um die Einholung der Deckungszusage und den notwendigen Schriftwechsel.

Bei geringem Einkommen beraten wir Sie natürlich auch zu Möglichkeiten der Beantragung der staatlichen Kostenbeihilfen Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) für das gerichtliche Verfahren und Beratungshilfe für die außergerichtliche Vetretung.


Rechtsschutz PKH/VKH Beratungshilfe

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