PROZESSKOSTENHILFE /
VERFAHRENSKOSTENHILFE

Über die Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) kann einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. Die notwendigen Anträge stellen wir für Sie.

Wir beraten natürlich jeden Mandanten zu diesen Möglichkeiten, für den diese staatlichen Hilfen in Frage kommen.

Die Bedürftigkeit wird mittels einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachgewiesen. Die Voraussetzungen sind in aller Regel erfüllt, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung besteht. Ob jemand sonst so einkommensschwach ist, dass er Hilfe in Anspruch nehmen kann, hängt von verschiedenen Faktoren wie z.B. dem Einkommen, dem Familienstand, Unterhaltspflichten, der Höhe der Miete, Schulden usw. ab.

Darüber hinaus prüft das Gericht auch die Erfolgsaussichten der Klage. Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt. Die Ausführungen zu den Erfolgsaussichten erledigen wir für Sie.


Zum Formular PKH/VKH