VERSORGUNGS-
AUSGLEICH

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und individuellen Strategie

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Das regelt der Versorgungsausgleich


Der Versorgungsausgleich regelt die sogenannten Versorgungen nach der Scheidung. Mit dem Begriff Versorgungen sind die zukünftigen Rentenansprüche der Ehepartner gemeint. Und weil oft die Frau weniger verdient als der Mann, sieht das Gesetz für die Zeit der Ehe einen Ausgleich vor. Deshalb muss bei Scheidungen auch der Versorgungsausgleich durchgeführt werden.

Die Berechnung ist kompliziert


Die richtige Berechnung ist aber sehr kompliziert und selbst für Richter und spezialisierte Anwälte nicht einfach. Dazu kommt, dass es zu einer Änderung des Gesetzes gekommen ist. Dadurch hat sich viel geändert.

Beschlüsse sind immer wieder fehlerhaft


Es kommt aber immer wieder zu Fehlern. Uns wurden schon Beschlüsse des Gerichts zur Überprüfung vorgelegt, in denen zum Beispiel sogenannte geringfügige Anwartschaften in der Deutschen Rentenversicherung nicht ausgeglichen wurden. Das verstößt gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wird der gerichtliche Beschluss aber nicht innerhalb der gesetzlichen Frist angegriffen, bleibt es bei der getroffenen Regelung. Solche Fehler in der Berechnung können gravierende Folgen haben. Schon kleine Rechenfehler können zu Verlusten von 10.000 EUR und mehr bei der späteren Rente führen.

Auch alte Verfahren sollten wieder aufgenommen werden


Eine Folge des neuen Gesetzes ist auch, dass alle in der Vergangenheit ausgesetzten Verfahren durch die Familiengerichte wieder aufgenommen werden und entschieden werden müssen. Deshalb bekommen jetzt nach und nach auch diejenigen, die schon lange geschieden sind, vom Gericht Post. Das Verfahren endet dann durch einen Beschluss des Gerichts. Dieser bestimmt, wie die Aufteilung zu erfolgen hat. Wird der alte oder ein neuer Anwalt nicht beauftragt, wird der Beschluss direkt an die Betroffenen übersandt. Die Entscheidung des Gerichts wird so häufig nicht überprüft. Die wenigsten Nichtjuristen verstehen den Inhalt des Beschlusses.