Fachanwalt für Rentenrecht in Bad Doberan & Rostock
Die Erwerbsminderungsrente sichert den Lebensunterhalt, wenn gesundheitliche Einschränkungen eine berufliche Tätigkeit dauerhaft unmöglich machen. Doch die Hürden sind hoch, und viele Anträge werden zunächst abgelehnt. Als spezialisierte Kanzlei in der Region Rostock und Bad Doberan stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Rechtsanwalt Frank Koch ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Sozialrecht mit dem Schwerpunkt Rentenrecht und ist erfahren im Umgang mit den Rentenversicherungsträgern.
Rentenantrag abgelehnt? Jetzt ist Eile geboten!
Wurde Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Dann müssen Sie schnell handeln. Das Gesetz gewährt Ihnen nur eine Frist von einem Monat ab Zustellung des Bescheids, um Widerspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid bestandskräftig.
Ihre Experten für das Recht auf Rente
Zur Erstberatung SozialrechtDer Ablauf: So helfen wir Ihnen nach einer Ablehnung
Viele Mandanten sind unsicher, was nach dem Gang zum Anwalt passiert. So läuft das Verfahren in unserer Kanzlei ab:
- Erstberatung & Fristen-Check: Im ersten Gespräch prüfen wir Ihren Ablehnungsbescheid. Wir klären Sie über Chancen, Risiken und Kosten auf.
- Widerspruch & Begründung: Wir legen fristgerecht Widerspruch ein und fordern Akteneinsicht an. Nach Prüfung der Unterlagen besprechen wir mit Ihnen den Inhalt der Akte, erfassen alle Ihre Erkrankungen und Behinderungen und erstellen dann eine fundierte Begründung.
- Klage vor dem Sozialgericht: Wird der Widerspruch abgelehnt, erheben wir für Sie Klage beim Sozialgericht. Das Gericht holt dann ausführliche Befundberichte und oft auch unabhängige Gutachten ein.
Unsere Leistungen im Rentenrecht
- Erwerbsminderungsrente: Beratung und Vertretung bei Widerspruch, Klage und Berufung.
- Widerspruchsverfahren: Prüfung von DRV-Gutachten und fundierte Widerspruchsbegründungen.
- Klageverfahren: Vertretung vor dem Sozialgericht Rostock und anderen Sozialgerichten bundesweit.
- Berufungsverfahren: Vertretung vor dem Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern und anderen Landessozialgerichten bundesweit.
- Arbeitsmarktrente: Beratung bei teilweiser Erwerbsminderung und verschlossenem Arbeitsmarkt.
- Reha-Maßnahmen: Beratung und Begleitung bei Rehabilitationsablehnungen.
- Rentenberechnung: Prüfung der Berechnung der Rentenhöhe und Rentenzeiten.
Profitieren Sie von unserer über 25-jährigen Erfahrung im Rentenrecht. Wir beraten Sie kompetent und persönlich.
Ausführlicher Ratgeber zur Erwerbsminderungsrente
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das Leistungsvermögen erheblich eingeschränkt ist. Versicherte müssen mindestens 5 Jahre in der Rentenversicherung versichert sein (Wartezeit), davon mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nachweisen können.
Volle und teilweise Erwerbsminderung
Voll erwerbsgemindert ist, wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer zwischen 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. Bei teilweiser Erwerbsminderung kann unter bestimmten Umständen die sogenannte Arbeitsmarktrente gewährt werden – eine volle Rente, wenn der Teilzeitarbeitsmarkt faktisch verschlossen ist.
Warum so viele Anträge abgelehnt werden
Statistiken zeigen, dass viele Anträge auf die Gewährung von Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden. Häufige Gründe sind: fehlende Beitragszeiten, ein von der DRV angenommenes ausreichendes Restleistungsvermögen, Diskrepanzen zwischen eigener Einschätzung und Gutachtermeinung oder fehlende Mitwirkung.
Das Widerspruchsverfahren
Nach einer Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Ein kurzer Widerspruch zur Fristwahrung reicht zunächst. Anschließend sollte Akteneinsicht beantragt und eine fundierte Begründung nachgereicht werden. Mit anwaltlicher Unterstützung steigen die Erfolgschancen deutlich.
Klage vor dem Sozialgericht
Wird der Widerspruch zurückgewiesen, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erheben. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Das Gericht holt Befundberichte und oft auch unabhängige medizinische Gutachten ein.
Berufung vor dem Landessozialgericht
Wenn die Klage vor dem Sozialgericht abgewiesen wurde, ist das Verfahren oft noch nicht beendet. Gegen das Urteil kann in der Regel Berufung beim Landessozialgericht eingelegt werden. In diesem Verfahren wird der Fall von der nächsthöheren Instanz (Landessozialgericht) vollständig neu geprüft. Wir vertreten Sie auch in dieser Instanz engagiert.